Fachbereich Rechtsanwalt:


allgemeines Vertragsrecht:
Erstellung, Überprüfung von Verträgen zwischen privaten- und/oder Unternehmen; Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

Erbrecht:
Beratung in und Fertigung von erbrechtlichen Regelungen; Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften; Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche;
Regelungen zum Pflichtteilsrecht

Familienrecht:
Scheidungen, Erarbeitung von Ehe- und Trennungs- sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen
Prüfung vermögensrechtlicher Ansprüche (Zugewinn; Unterhalt), deren Durchsetzung/Abwehr

privates Baurecht:
Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des privaten Baurechts und Architektenrechts bezogen auf private-, wie gewerbliche Objekte.
Fertigung von Vertragsentwürfen (Werkverträge, Honorarvereinbarungen, Begründung von Arbeitsgemeinschaften im Baurecht)
außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen aus baurechtlichen Auseinandersetzungen

Immobilienrecht:
Begleitung in-, sowie Abwicklung von Angelegenheiten im Bereich von Wohnungs- und Grundstücksgeschäften (gewerblich und privat)
Tätigkeit in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz


Rechtsanwalt Meese übt die anwaltliche Tätigkeit seit 1978 aus, seit 2002 auch zugelassen bei den Oberlandesgerichten.

Rechtsanwalt Meese ist langjähriges Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins

- Familien- und Erbrecht
- privates Baurecht / Architektenrecht