Fachbereich Notariat:
Beratung u. a. in den benannten Kernbereichen:
Grundstücksrecht:
Immobilienübertragungen durch Kauf- und/oder Schenkungsvertrag
Erbbaurechtsverträge
Verträge im Bereich Wohnungseigentum
Bauträgerverträge
Erbrecht:
Beratung zu- sowie Errichtung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Regelungen im Bereich des Pflichtteilsrechts
Beantragung von Erbscheinen
Familienrecht:
Beratung und Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen;
Regelungen zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen anlässlich Trennung/Scheidung, insbesondere auch vertragliche Gestaltung von Zugewinnausgleichsregelungen.
Gesellschaftsrecht:
Beratung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen im Zusammenhang mit Neugründungen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, Übertragung von Gesellschaftsanteilen;
Liquidation und Beendigung von Gesellschaften
Handels- und Registerrecht:
Beratung und Beurkundung von Regelungen im Bereich des Handeslrechts;
Betreuung und Durchführung registerrechtliche Angelegenheiten (Anmeldung zu Handels- und Vereinsregistern)