Fachbereich Notariat:
		Beratung u. a. in den benannten Kernbereichen:
		Grundstücksrecht:
		Immobilienübertragungen durch Kauf- und/oder Schenkungsvertrag
		Erbbaurechtsverträge
		Verträge im Bereich Wohnungseigentum
		Bauträgerverträge
		
Erbrecht:
		Beratung zu- sowie Errichtung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
		Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
		Regelungen im Bereich des Pflichtteilsrechts
		Beantragung von Erbscheinen
		
Familienrecht:
		Beratung und Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen;
		Regelungen zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen anlässlich Trennung/Scheidung, insbesondere auch vertragliche Gestaltung von Zugewinnausgleichsregelungen.
		
Gesellschaftsrecht:
		Beratung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen im Zusammenhang mit Neugründungen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, Übertragung von Gesellschaftsanteilen;
		Liquidation und Beendigung von Gesellschaften
		
Handels- und Registerrecht:
		Beratung und Beurkundung von Regelungen im Bereich des Handeslrechts;
		Betreuung und Durchführung registerrechtliche Angelegenheiten (Anmeldung zu Handels- und Vereinsregistern)